(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 29/2017)
Anl. 1 LBDG 1997 · LBDG 1997 · Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
Anl. 1
… 1 des Universitätsgesetzes 2002 oder b) durch den Abschluss der für einen Fachhochschul-Studiengang vorgeschriebenen Studien und Prüfungen im Sinne des § 5 des Bundesgesetzes über Fachhochschul-Studiengänge. 2.2. Das Erfordernis der Z 2.1 wird durch die gemeinsame Erfüllung aller folgenden Voraussetzungen ersetzt: a) Lehrabschluß nach dem…
§ 11 § 11
…Kündigungsgründe sind insbesondere: 1. Nichterfüllung von Definitivstellungserfordernissen, 2. Mangel der für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen gesundheitlichen Eignung, 3. unbefriedigender Arbeitserfolg, 4. pflichtwidriges Verhalten, 5. Bedarfsmangel. (5) Die Beamtin oder der Beamte im provisorischen Dienstverhältnis darf nicht aufgrund der Beantragung, Inanspruchnahme oder Ausübung 1. einer Telearbeit nach § 37a…
Gemeindebedienstetengesetz 1971
§ 11 § 11
…dienstliche Ausbildung der Gemeindebeamtinnen und Gemeindebeamten richtet sich nach den sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen des 4. Abschnittes des 1. Hauptstückes des Landesbeamten-Dienstrechtsgesetzes 1997 - LBDG 1997 , LGBl. Nr. 17/1998, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 5 und des § 12. (2) Die Gemeindebeamtinnen und -beamten…
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