§ 60 Reisekostenvergütung bei Benützung eines Schiffes
In Kraft seit 01. November 2015
Up-to-date
§ 60 Reisekostenvergütung bei Benützung eines Schiffes — LBBG 2001
Für Strecken, die auf Schiffen zurückgelegt werden, gilt § 59 sinngemäß.
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