LBBG 2001
Gliederung
(1) Den Bediensteten, die in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr Dienst versehen, gebührt für die mit der dienstlichen Tätigkeit im Nachtdienst verbundene außerordentliche Erschwernis für jede angefangene Stunde tatsächlich geleisteter dienstlicher Tätigkeit eine Vergütung von 1,025 Promille des Referenzbetrages gemäß § 4 Abs. 4.
(2) Abs. 1 ist auf Bedienstete, die gemäß § 1 Bgld. PG-K der Burgenländischen Krankenanstalten-Gesellschaft m.b.H. (KRAGES) zur Dienstleistung zugewiesen und bei der KRAGES gemäß § 1 des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes - KA-AZG, BGBl. I Nr. 8/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 15/2022, als Angehörige von Gesundheitsberufen oder in Krankenanstalten im Rahmen eines Wechsel- oder Schichtdienstes tätig sind und auf Bedienstete des 2. Hauptstückes, 1. Abschnitt des Burgenländischen Landesbeamten-Dienstrechtsgesetzes 1997 - LBDG 1997, LGBl. Nr. 17/1998, nicht anzuwenden.
Gemeindebedienstetengesetz 1971
§ 3 § 3
…des § 51 Abs. 3 LBDG 1997 der § 33 Abs. 4 Bgld. GemBG 2014 anzuwenden. (6) § 33a LBBG 2001 findet auf Gemeindebeamtinnen und Gemeindebeamten sowie auf Beamtinnen und Beamte von Gemeindeverbänden keine Anwendung. (7) Auf Gemeindebeamtinnen und Gemeindebeamte sowie auf Beamtinnen und Beamten von…
§ 94 Bgld. LVBG 2013 · Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 94 § 94
…42 , soweit er sich auf die §§ 50 bis 60 LBDG 1997 bezieht, § 46 , soweit er sich auf § 33a LBBG 2001 bezieht, sowie jene Bestimmungen des 1. Abschnitts, die sich ausdrücklich auf Vertragsbedienstete anderer Entlohnungsschemata beziehen. Soweit die Bestimmungen der §§ 61 bis…
§ 17 LBBG 2001 · LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 17 § 17
…Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes , BGBl. Nr. 396/1976 ( § 32 ), 15. die Personalzulage ( § 33 ), 16. Nachtdienstvergütung ( § 33a ). Anspruch auf eine Nebengebühr kann immer nur für Zeiträume bestehen, für die auch ein Anspruch auf Gehalt besteht. (2) Die unter Abs. 1 Z…
Rückverweise