Dienstbehörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Landesregierung.
Rückverweise
LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 112 Aufhebung von Teilen des Landesbeamtengesetzes 1985
…Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden aufgehoben: 1. § 2 des Landesbeamtengesetzes 1985, LGBl. Nr. 48, soweit mit dieser Bestimmung das Beamten-Dienstrechtsgesetz - BDG 1979, BGBl. Nr. 333, das Gehaltsgesetz …
§ 114 Außerdienststellung
…5 BDG 1979 in der bis zum Ablauf des 31. Juli 1996 geltenden Fassung außer Dienst gestellt war, sind die §§ 2 und 3 des Nebengebührenzulagengesetzes, BGBl. Nr. 485/1971, so anzuwenden, als würde dieser Beamte für jeden Monat der Außerdienststellung anspruchsbegründende Nebengebühren in der Höhe…
§ 35a Pensionskassenvorsorge
…1) Das Land Burgenland hat allen nach dem 31. Dezember 1948 geborenen Beamtinnen und Beamten eine Pensionskassenzusage im Sinn des § 2 Z 1 des Betriebspensionsgesetzes - BPG, BGBl. Nr. 282/1990, zu erteilen. Zu diesem Zweck hat das Land Burgenland mit dem gemäß § …