Die Landesregierung hat durch Verordnung Einreihungspläne getrennt für den Verwaltungsbereich und den Gesundheitsbereich zu erlassen, in denen sämtliche Aufgabenbereiche der Bediensteten als abstrakte Modellstellen festgelegt, gegebenenfalls zu Modellfunktionen und Berufsfamilien zusammengefasst und dem ihrem Anforderungswert entsprechenden Einkommensband zugeordnet werden.
Rückverweise
LB-GG · Landesbediensteten-Gehaltsgesetz
§ 4 Monatseinkommen und Sonderzahlung
…gebühren: 1. das Monatseinkommen, das außer in den im Abs. 2 genannten Fällen durch das Einkommensband, dem die maßgebende Modellstelle zuzuordnen ist (§ 6), und durch die Einkommensstufe bestimmt ist (Einstufung), und 2. allfällige Zulagen, soweit die Voraussetzungen für deren Gewährung vorliegen (§ 15). Soweit in diesem Gesetz…