Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können Bediensteten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, oder aus sonstigen besonderen Anlässen Belohnungen gewährt werden.
§ 34b LB-GG · LB-GG · Landesbediensteten-Gehaltsgesetz
§ 34b Belohnung
…§ 34b Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können Bediensteten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, oder aus sonstigen besonderen Anlässen Belohnungen gewährt werden.…
§ 27 Arten der Nebengebühren, Pauschalierung
… 32 ), 5. die Gefahrenabgeltung ( § 33 ), 6. die Erschwernisabgeltung ( § 34 ), 6a. die Aufwandsentschädigung ( § 34a ), 6b. die Belohnung ( § 34b ), 7. die besonderen Abgeltungen für den Gesundheitsbereich ( § 35 ), 8. der Fahrtkostenzuschuss ( § 36 ), 9. die Jubiläumszuwendung ( § 37 ), 10. die Reisegebühren…
Rückverweise