§ 34b Belohnung
In Kraft seit 01. August 2020
Up-to-date
Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können Bediensteten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, oder aus sonstigen besonderen Anlässen Belohnungen gewährt werden.
Rückverweise
LB-GG · Landesbediensteten-Gehaltsgesetz
§ 27 Arten der Nebengebühren, Pauschalierung
… 32), 5. die Gefahrenabgeltung (§ 33), 6. die Erschwernisabgeltung (§ 34), 6a. die Aufwandsentschädigung (§ 34a), 6b. die Belohnung (§ 34b), 7. die besonderen Abgeltungen für den Gesundheitsbereich (§ 35), 8. der Fahrtkostenzuschuss (§ 36), 9. die Jubiläumszuwendung (§ 37), 10. die Reisegebühren…