§ 55 Entlohnung der nichtvollbeschäftigten Vertragsbediensteten
In Kraft seit 01. Juli 2013
Up-to-date
Nicht vollbeschäftigte Vertragsbedienstete erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil des Monatsentgeltes § 92 Abs 3a L-BG gilt sinngemäß.
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