L-VBG
Gliederung
8. Abschnitt Bezüge der nicht dem Landesbediensteten-Gehaltsgesetz unterliegenden Vertragsbediensteten
Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II § 46
§ 55 Entlohnung der nicht vollbeschäftigten Vertragsbediensteten
Nicht vollbeschäftigte Vertragsbedienstete erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil des Monatsentgeltes § 92 Abs 3a L-BG gilt sinngemäß.
§ 55 L-VBG · L-VBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000
§ 55 Entlohnung der nicht vollbeschäftigten Vertragsbediensteten
…§ 55 Nicht vollbeschäftigte Vertragsbedienstete erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil des Monatsentgeltes § 92 Abs 3a L-BG gilt sinngemäß.…
§ 84 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
…2) § 42a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 38/2013 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. (3) Die §§ 22 und 55 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 39/2013 treten mit 1. Juli 2013 in Kraft. (4) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106…
§ 22b Wiedereingliederungsteilzeit
…Abs 1 frühestens nach Ablauf von 18 Monaten erfolgen. (4) Die Entlohnung während der Wiedereingliederungsteilzeit richtet sich nach der vereinbarten Arbeitszeit ( § 55 L-VBG und § 20 Abs 3 LB-GG ). Während einer Wiedereingliederungsteilzeit darf der Dienstgeber weder eine Arbeitsleistung über die vereinbarte Wochendienstzeit noch eine Änderung…
§ 41b Familienhospizfreistellung
…notwendigen Therapie für das schwersterkrankte Kind erforderlich ist. (2) Dienstplanerleichterungen dürfen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Dienstbetriebs führen. Auf die Teilbeschäftigung ist § 55 anzuwenden. Auf die gänzliche Dienstfreistellung finden § 36 Abs 2 und § 38 Abs 6 Anwendung. (3) Der Vertragsbedienstete hat den Grund der Maßnahme (oder…
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