§ 15 Entsendung
In Kraft seit 01. Januar 2000
Up-to-date
Auf die Entsendung von Vertragsbediensteten ist § 7d L-BG sinngemäß anzuwenden.
§ 15 L-VBG · L-VBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000
§ 15 Entsendung
…§ 15 Auf die Entsendung von Vertragsbediensteten ist § 7d L-BG sinngemäß anzuwenden.…
§ 9a Bereitstellung von Informationen
…§ 9a Der Dienstgeber stellt jedem Vertragsbediensteten die Informationen gemäß § 9 und § 15 schriftlich zur Verfügung. Die Informationen sind in Papierform oder – sofern die Informationen für den Bediensteten zugänglich sind, gespeichert und ausgedruckt werden können und der…
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