LandesrechtTirolLandesesetzeLandes-Gleichbehandlungsgesetz 20053. Abschnitt Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung2. Unterabschnitt Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes, Geltendmachung von Ansprüchen§ 35

§ 35§ 35

In Kraft bis 31. Mai 2026
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