§ 8d Telearbeit
In Kraft seit 01. August 2022
Up-to-date
§ 16a L-VBG gilt sinngemäß mit der Maßgabe, dass anstelle einer Vereinbarung das Ansuchen des Beamten und die Genehmigung durch die Dienstbehörde tritt. Wenn dem Ansuchen vollinhaltlich Rechnung getragen wird, kann die Erledigung formlos erfolgen.
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