L-BG
Gliederung
10. Abschnitt Disziplinäre Verantwortlichkeit
§ 42 Disziplinarverfahren
Soweit in diesem Abschnitt nicht anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren anzuwenden:
1.das AVG mit Ausnahme der §§ 2 bis 4, 12, 42 Abs. 1 und 2, 51, 51a, 57, 62 Abs. 3, 63 Abs. 1, 64 Abs. 2, 64a, 67a bis 67g, 68 Abs. 2 und 3 und 75 bis 80; sowie
2.das Zustellgesetz.
§ 42 L-BG · L-BG · Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987
§ 42 Disziplinarverfahren
…Anwendung des AVG und des Zustellgesetzes § 42 Soweit in diesem Abschnitt nicht anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren anzuwenden: 1. das AVG mit Ausnahme der §§ 2 bis 4…
Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968
§ 12 Disziplinäre Verantwortlichkeit
…§ 12 Auf Dienstpflichtverletzungen finden die §§ 33 bis 39 und 41 bis 70 des Salzburger Landes-Beamtengesetzes 1987 ( L-BG ) sinngemäß mit folgenden Maßgaben Anwendung: 1. Die im § 36 Abs 4 L-BG enthaltene Verweisung bezieht sich auf § 31 Abs…
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