§ 33 Disziplinäre Verantwortlichkeit Dienstpflichtverletzungen
In Kraft seit 01. Januar 2000
Up-to-date
§ 33 Disziplinäre Verantwortlichkeit Dienstpflichtverletzungen — L-BG
Beamte, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach diesem Abschnitt zur Verantwortung zu ziehen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden