§ 33 Dienstpflichtverletzungen
In Kraft seit 01. Januar 2000
Up-to-date
L-BG
Gliederung
10. Abschnitt Disziplinäre Verantwortlichkeit
§ 33 Dienstpflichtverletzungen
Beamte, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach diesem Abschnitt zur Verantwortung zu ziehen.
§ 33 L-BG · L-BG · Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987
§ 33 Dienstpflichtverletzungen
…§ 33 Beamte, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach diesem Abschnitt zur Verantwortung zu ziehen.…
Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968
§ 12 Disziplinäre Verantwortlichkeit
…§ 12 Auf Dienstpflichtverletzungen finden die §§ 33 bis 39 und 41 bis 70 des Salzburger Landes-Beamtengesetzes 1987 ( L-BG ) sinngemäß mit folgenden Maßgaben Anwendung: 1. Die im § 36 Abs 4 L-BG enthaltene Verweisung bezieht sich auf § 31 Abs…
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