§ 32 Ruhegenussfähige Zeiten
In Kraft seit 01. April 1999
Up-to-date
§ 32 Ruhegenussfähige Zeiten — L-BG
Zeiten, für die nach § 80 Abs. 4 und 5 Pensionsbeiträge entrichtet werden, sind in vollem Umfang ruhegenussfähig.
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