§ 32 Ruhegenussfähige Zeiten
In Kraft seit 01. April 1999
Up-to-date
L-BG
Gliederung
9. Abschnitt Beamte in politischen Funktionen
§ 32 Ruhegenussfähige Zeiten
Zeiten, für die nach § 80 Abs. 4 und 5 Pensionsbeiträge entrichtet werden, sind in vollem Umfang ruhegenussfähig.
Rückverweise