§ 4 §4Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
(1) Art. VI des Bildungsreform-Anpassungsgesetzes 2018 – Sammelgesetz, LGBl.Nr. 45/2018, tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.
(3) Für den Fall, dass der § 2 oder einzelne seiner Teile nicht kundgemacht werden können, ist das Bildungsreform-Anpassungsgesetz 2018 – Sammelgesetz, LGBl.Nr. 45/2018, ohne diese Bestimmung oder ohne diese Teile kundzumachen.
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