(1) Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen unterliegen der Aufsicht der Landesregierung.
(2) Die Landesregierung ist berechtigt, die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes getroffenen Anordnungen jederzeit zu überprüfen; bei einem begründeten Verdacht auf Verstöße gegen den staatsvertraglich zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarten Werte- und Orientierungsleitfaden hat eine solche Überprüfung unverzüglich stattzufinden.
(3) Rechtsträger haben die Ausübung der Aufsicht durch die Landesregierung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck haben sie der Landesregierung auf Verlangen
a) alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen,
b) Einsicht in die erforderlichen Dokumente zu gewähren,
c) unbeschränkt Zutritt zu Gebäuden, Räumen und sonstigen Liegenschaften der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung zu gewähren,
d) die Beobachtung des Betriebs einschließlich Gespräche mit den Kindern, den Erziehungsberechtigten und den Betreuungspersonen zu ermöglichen.
§ 40 KBBG · KBBG · Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
§ 40 § 40 Qualitätsmanagement, Maßnahmen
…das pädagogische Konzept der Einrichtung sowie auf Maßnahmen zur Inklusion zu beziehen. (2) Das Ergebnis einer Überprüfung betreffend die Einhaltung des Werte- und Orientierungsleitfadens (§ 38 Abs. 2) ist dem Bund zur Kenntnis zu bringen. (3) Wird von der Landesregierung im Zuge der Aufsicht festgestellt, dass Rechtsträger der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen…
§ 43 § 43 Verarbeitung personenbezogener Daten, Allgemeines
…nach §§ 10 und 11, zur pädagogischen und administrativen Leitung nach § 14, zur Ausübung der Aufsicht über Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen nach §§ 38 bis 40 sowie zur Auswertung für statistische, planerische und steuernde Zwecke einschließlich des Berichtswesens und für wissenschaftliche Zwecke erforderlich ist; b) Daten nach Abs. 2…
§ 44 § 44*) Verarbeitung personenbezogener Daten, Einschaurechte
…Vertretung des Rechtsträgers nach außen befugten Person oder einer Betreuungsperson bei Vorliegen von Anhaltspunkten für ein nicht verlässliches Verhalten im Rahmen der Aufsicht (§§ 38 bis 40) erforderlich sind. (2) Der Rechtsträger einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, soweit es sich um eine Gebietskörperschaft handelt, hat im Wege einer Registerabfrage Auskünfte gemäß…
§ 46 § 46 Strafbestimmungen
…Abs. 5 erster Satz verstößt, d) einen Modellversuch ohne die erforderliche Bewilligung nach § 30 durchführt, e) einer Verpflichtung zur Ermöglichung der Aufsicht nach § 38 Abs. 3 nicht nachkommt, f) Anordnungen im Rahmen von Mängelbehebungsbescheiden nach § 40 nicht erfüllt, g) sonstigen in Bescheiden nach diesem Gesetz enthaltenen Geboten oder…
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