§ 9 § 9Behörde
In Kraft seit 15. Dezember 2020
Up-to-date
§ 9 § 9Behörde — K-WG 2020
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Landesregierung, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird.
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Landesregierung, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird.
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