§ 7
Mitteilungspflichten
(1) Der Fonds hat Förderungsrichtlinien und Einzelförderungen vor ihrer Durchführung dem nach seinem Wirkungsbereich zuständigen Bundesministerium mitzuteilen, wenn deren Meldung an supranationale Organe aufgrund von Rechtsakten im Rahmen der Europäischen Integration geboten ist.
(2) Der Fonds hat der Landesregierung auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die zur Erfüllung von Berichtspflichten aufgrund von Rechtsakten im Rahmen der Europäischen Integration erforderlich sind.
Rückverweise
K-WFG · Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz - K-WFG
§ 7
…§ 7 Mitteilungspflichten (1) Der Fonds hat Förderungsrichtlinien und Einzelförderungen vor ihrer Durchführung dem nach seinem Wirkungsbereich zuständigen Bundesministerium mitzuteilen, wenn deren Meldung an supranationale Organe aufgrund…
§ 9a § 9a
…ihrer ordnungsgemäßen Verwendung und zur Sicherung der Rückzahlung zu verarbeiten. Die Übermittlung dieser Daten an Organe des Bundes und der Europäischen Union gemäß § 7 sowie an die Landesregierung zum Zweck der Erfüllung der ihr durch dieses Gesetz zugewiesenen Aufgaben ist zulässig. Dies gilt auch für die Erfüllung der Verpflichtung…
§ 38b § 38b
…wahrzunehmen. (3) Die Mitglieder des Beirates haben ihre Funktion ehrenamtlich, gewissenhaft und unparteiisch auszuüben; für sie gelten Art. 58 Abs. 2 Kärntner Landesverfassung (K-LVG) und § 7 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes, BGBl. Nr. 51/1991, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013, sinngemäß. (4) Der Beirat ist vom…