§ 6
Arten der Förderung
(1) Die Förderung darf erfolgen durch:
a) Beratung,
b) Beteiligung an Förderungsaktionen der Förderungseinrichtungen des Bundes und
c) Gewährung von
1. Zinsenzuschüssen für vom Förderungswerber aufgenommene oder aufzunehmende Kredite und Darlehen,
2. Darlehen,
3. Investitions-, Bau- und Leasingkostenzuschüssen,
4. Forschungs-, Entwicklungs- und Beratungskostenzuschüssen,
5. nicht rückzahlbaren einmaligen Beihilfen,
d) das Eingehen von Beteiligungen.
(2) Eine Förderung darf nur gewährt werden, wenn sich der Förderungswerber vor Gewährung der Förderung verpflichtet, weder durch Abtretung, Anweisung oder Verpfändung noch auf andere Weise unter Lebenden über die gewährte Förderung zu verfügen.
(3) Die Zusicherung über die Gewährung von Förderungen oder die Ablehnung von Förderungsanträgen hat gegenüber dem Förderungswerber in einer schriftlichen Mitteilung zu ergehen.
§ 6 K-WFG · K-WFG · Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz - K-WFG
§ 6
…§ 6 Arten der Förderung (1) Die Förderung darf erfolgen durch: a) Beratung, b) Beteiligung an Förderungsaktionen der Förderungseinrichtungen des Bundes und c) Gewährung von 1. Zinsenzuschüssen…
§ 4 § 4
…§ 4 Grundsätze der Förderung (1) Der Fonds darf durch die Gewährung von Fondsmitteln (§ 6 Abs. 1 lit. b und c) nur Maßnahmen und Vorhaben fördern, an deren Durchführung das Land Kärnten ein wesentliches Interesse hat. Dabei ist…
§ 23 § 23
…Stellvertreter zu wählen, 4. den Voranschlag und den Jahresabschluss des Fonds zu prüfen und zu beschließen; 5. den Wirtschaftsprüfer zur Abschlussprüfung des Fonds zu bestellen, 6. den Beschluss über die Entlastung des Vorstandes und des Kuratoriums des Fonds zu fassen, 7. zum Abschluss einer Vereinbarung des Vorstandes des Fonds mit der…
§ 29 § 29
…Landesbediensteten, die beim Fonds den Dienst verrichten, mit der Wahrnehmung sämtlicher Angelegenheiten des Dienst- und Besoldungsrechtes betraut. Davon ausgenommen sind a) Maßnahmen nach § 6 des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994, b) Maßnahmen nach den §§ 23 bis 35b des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994, c) Maßnahmen nach den §…
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