§ 20 § 20Datenschutzrechtliche Einschränkungen
In Kraft seit 01. Juli 2025
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§ 20 § 20Datenschutzrechtliche Einschränkungen — K-VbegG 2023
Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Gesetz besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L119 vom 4.5.2016, S 1, in der geltenden Fassung, sowie kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 der Datenschutz-Grundverordnung. Darüber sind die Betroffenen in geeigneter Weise zu informieren.
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