§ 13 § 13Anerkennung von Berufsqualifikationen
In Kraft seit 29. Juli 2020
Up-to-date
Für die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Rahmen dieses Gesetzes findet das Kärntner Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz (K-BQAG), LGBl. Nr. 10/2009, Anwendung, soweit nicht in diesem Gesetz ausdrücklich anderes normiert ist.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden