§ 13 § 13Verweisungen
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
Soweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
K-SZSG · Kärntner Soziales-Zielsteuerungsgesetz (K-SZSG)
§ 9 § 9Fachgremien
…Mitglied auf Vorschlag der Anbieter von Assistenzleistungen gemäß § 11 K-ChG, 3. einem Mitglied auf Vorschlag der Träger von Einrichtungen gemäß § 13 K-ChG, 4. drei Mitgliedern auf Vorschlag des Anwaltes für Menschen mit Behinderung, 5. einem Mitglied auf Vorschlag des Österreichischen Städtebundes, Landesgruppe Kärnten, 6. einem Mitglied…
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