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Kärntner Stadtbeamtengesetz 1993 - K-StBG
§ 7
K-StBG
§ 7 § 7Ernennung
In Kraft seit 01. Januar 1994
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§ 7 § 7Ernennung — K-StBG
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Ernennung ist die bescheidmäßige Verleihung einer Planstelle.
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