K-StBG
Gliederung
5. Abschnitt Pflichten
3. Unterabschnitt Sonstige Dienstpflichten § 50 Abwesenheit vom Dienst
§ 51 § 51 Ärztliche Untersuchung
(1) Bestehen berechtigte Zweifel an der für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen körperlichen oder geistigen Eignung des Beamten, so hat sich dieser auf Anordnung der Dienstbehörde einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
(2) Allfällige Kosten der fachärztlichen Untersuchung trägt die Stadt.
§ 117 K-StBG · K-StBG · Kärntner Stadtbeamtengesetz 1993 - K-StBG
§ 117
…Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren 1. das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG , BGBl. Nr. 51/1991, mit Ausnahme der §§ 2 bis 4, 12, 39 Abs. 2a , §§ 41, 42, 44a bis 44g, 51, 57…
§ 52a § 52a Schutz vor Benachteiligung
…K-DRG, f) einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Kärntner Mutterschutz- und Eltern-Karenzgesetz bzw. Mutterschutzgesetz 1979 , g) einer Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit nach nach § 51 oder § 52 K-DRG 1994 oder h) einer Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Pflege nach § 55a K-DRG durch Vertreter des Dienstgebers nicht benachteiligt werden; insbesondere…
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