§ 41 § 41 Sacherfordernisse
In Kraft seit 01. Januar 1994
Up-to-date
K-StBG
Gliederung
4. Abschnitt Leistungsfeststellung § 31 Bericht des Vorgesetzten
§ 41 § 41 Sacherfordernisse
Für die Sacherfordernisse der Leistungsfeststellungskommission, für die Besorgung ihrer Kanzleigeschäfte und für die Beistellung der Schriftführer hat die Dienstbehörde aufzukommen.
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