§ 2 § 2Besoldungsgruppen
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Die Beamten sind folgenden Besoldungsgruppen zuzuordnen:
a) Beamte der Allgemeinen Verwaltung,
b) Beamte in handwerklicher Verwendung,
c) Beamte in Verwendung als Elementarpädagogen, Sonderkindergartenpädagogen und Pädagogen an Horten,
d) Beamte des Feuerwehrdienstes.
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