§ 108 § 108 Disziplinarbehörde
In Kraft seit 01. Januar 1994
Up-to-date
K-StBG
Gliederung
12. Abschnitt Disziplinarrecht § 102 Dienstpflichtverletzungen
§ 108 § 108 Disziplinarbehörde
Disziplinarbehörden sind die Dienstbehörde und die Disziplinarkommission.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden