Die unabhängige Dopingkontrolleinrichtung Nationale Anti Doping Agentur Austria GmbH (NADA Austria) wird ermächtigt
a) im Hinblick auf das Ziel der Anti-Doping-Konvention des Europarates, BGBl. Nr. 451/1991, in der Fassung BGBl. III Nr. 3/2009, in Verbindung mit dem Internationalen Übereinkommen gegen Doping im Sport, BGBl. III Nr. 108/2007, die Reduzierung und Ausmerzung des Problems des Dopings im Sport zu erreichen, und
b) zur Durchsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen bei Sportveranstaltungen und Trainingseinheiten in Kärnten
Dopingkontrollen im Sinne des Anti-Doping-Bundesgesetz 2021, BGBl. I Nr. 152/2020 vorzunehmen. Das Land Kärnten unterstützt die NADA Austria bei der Durchsetzung der nationalen und internationalen Anti-Doping-Bestimmungen durch angemessene Dopingkontrollen und Präventionsmaßnahmen.
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