Die Bestimmung einer Volksschule, einer Mittelschule, einer Sonderschule oder einer Polytechnischen Schule als ganztägige Schulform sowie die Aufhebung der Bestimmung einer dieser Schulen als ganztägige Schulform bedarf der Genehmigung der Bildungsdirektion. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Voraussetzungen des § 46a erfüllt sind.
K-SchG · Kärntner Schulgesetz - K-SchG
§ 85a § 85a
…§ 85a Bewilligung ganztägiger Schulformen Die Bestimmung einer Volksschule, einer Mittelschule, einer Sonderschule oder einer Polytechnischen Schule als ganztägige Schulform sowie die Aufhebung der Bestimmung einer dieser…
§ 95 § 95Übergangsrecht betreffend das Bildungsreformgesetz 2017, BGBl. I Nr. 138/2017
…zum Ablauf des 31. Dezember 2018 tritt in §§ 51a bis 51c, § 74 Abs. 7 und 8, § 80 Abs. 6 und § 85a die Landesregierung an die Stelle der Bildungsdirektion.…
§ 46a § 46a
…Schulform hat der gesetzliche Schulerhalter das Schulforum bzw. den Schulgemeinschaftsausschuss zu hören. Das Ergebnis der Anhörung ist zugleich mit dem Antrag auf Genehmigung nach § 85a der Bildungsdirektion zu übermitteln. (7) Die Führung einer ganztägigen Schulform darf mit dem Beginn des Schuljahres erfolgen, das auf die Erteilung der Genehmigung durch die…
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