Die Festlegung der Zahl der Schüler einer Klasse durch den Schulleiter richtet sich nach §§ 14, 21h, 27, 33, 43 und 51 Schulorganisationsgesetz.
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§ 4c § 4cKlassenschülerzahl
…§ 4c Klassenschülerzahl Die Festlegung der Zahl der Schüler einer Klasse durch den Schulleiter richtet sich nach §§ 14, 21h, 27, 33, 43 und 51 Schulorganisationsgesetz.…
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