§ 2 § 2
In Kraft seit 01. Juli 2025
Up-to-date
Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen alle Geschlechter gleichermaßen. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen kann die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet werden.
Rückverweise
K-SBBG · Kärntner Sozialbetreuungsberufegesetz - K-SBBG
§ 5 § 5
…Praktikumsreflexion) im Umfang von 200 Stunden. Von der praktischen Ausbildung sind 120 Stunden im ambulanten Bereich und 80 Stunden im (teil-)stationären Bereich zu absolvieren. (2) Für die theoretische Ausbildung werden nachstehende Inhalte und Unterrichtseinheiten festgelegt: a) Dokumentation: 4 Unterrichtseinheiten; b) Ethik und Berufskunde: 5 Unterrichtseinheiten; c) Erste Hilfe: 18 Unterrichtseinheiten…