Betriebsinhaber im Sinne des § 2 Z 20 K-SBG sowie Projektwerber von Seveso-Betrieben im Sinne des § 2 Z 1 K-SBG sind verpflichtet, der Landesregierung und den zuständigen Gemeinden auf deren Verlangen ausreichende Informationen über Art und Ausmaß der vom jeweiligen Betrieb ausgehenden Gefahren im Sinne des § 2 Z 14 K-SBG, über die Gefährdungsbereiche und über die zur Beurteilung des Gefährdungspotentials maßgeblichen Umstände zu erteilen, soweit dies zur Wahrnehmung deren Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich ist.
Rückverweise
K-ROG 2021 · Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021
§ 26 § 26Verkehrsflächen
…fließenden und den ruhenden Verkehr bestimmten Flächen festzulegen, die für die örtliche Gemeinschaft von besonderer Verkehrsbedeutung sind. Dazu gehören neben den Bestandteilen öffentlicher Straßen (§ 5 K-StrG 2017) auch Parkplätze. Soweit sie mit der Zielsetzung der Widmung als Verkehrsfläche vereinbar sind, sind auch bauliche Anlagen im Sinne des § 28 Abs…
§ 44 § 44Ausnahmen von der Wirkung des Flächenwidmungsplanes
…vier Wochen pro Jahr auch entgegen dem Flächenwidmungsplan ausgeführt werden. (5) Die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen in Freizeitwohnsitz im Sinn des § 5 K-GVG 2002 und von Freizeitwohnsitz in Hauptwohnsitz dürfen auch entgegen dem Flächenwidmungsplan ausgeführt werden, wenn bei bestehenden Gebäuden oder ihren Teilen, die Wohnzwecken dienen, dem…