§ 9 § 9Unterstützung durch befristete stationäre Unterbringung
§ 9 § 9Unterstützung durch befristete stationäre Unterbringung — K-PBG
Die Unterstützung durch befristete stationäre Unterbringung umfasst die Übernahme der Kosten für
1. Übergangspflege zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes einer pflege- oder betreuungsbedürftigen Person im Anschluss an einen stationären Aufenthalt in einer Krankenanstalt oder
2. Kurzzeitpflege zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger.