Zur langfristigen Deckung der Mindeststandards (§ 31) hat die Landesregierung einen Bedarfs- und Entwicklungsplan entsprechend der Anlage B der Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen, LGBl. Nr. 1/1994, zu erlassen.
Rückverweise
K-PBG · Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetz – K-PBG
§ 34 § 34Vereinbarungen mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege
…die Landesregierung auf Antrag eines Träger der freien Wohlfahrtspflege vor Abschluss einer Vereinbarung nach Abs. 3 nach Maßgabe des Bedarfs- und Entwicklungsplans gemäß § 32 oder des Regionalen Strukturplans Gesundheit gemäß § 15a des Kärntner Gesundheitsfondsgesetzes mit Bescheid festzustellen. (3) Die Beziehungen zwischen dem Land und dem Träger der freien…