§ 15 § 15 Amtssachverständige
In Kraft seit 06. August 2013
Up-to-date
K-LvwGG
Gliederung
3. Abschnitt Geschäftsgang § 11 Einzelrichter, Senate
§ 15 § 15 Amtssachverständige
Dem Landesverwaltungsgericht stehen die bei den Dienststellen des Landes tätigen Amtssachverständigen zur Verfügung.
Rückverweise