§ 98a § 98a
In Kraft seit 01. Dezember 2021
Up-to-date
§§ 99 bis 103 gelten nur für Dienstverhältnisse, deren Beginn vor dem 1. Juli 2006 liegt. Die Anwendbarkeit der §§ 99 bis 103 schließt die Anwendung des § 82a aus.
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