§ 91 § 91Monatsentgelt und Dienstzulagen des Entlohnungsschemas I L
In Kraft seit 01. Dezember 2021
Up-to-date
(1) Das Monatsentgelt des Vertragslehrers des Entlohnungsschemas I L ist in der Anlage 7 festgesetzt.
(2) (entfällt)
(3) (entfällt)
(4) (entfällt)
(5) Teilbeschäftigten Vertragslehrern der Gustav Mahler Privatuniversität und der Musikschulen des Landes Kärnten, deren Beschäftigungsausmaß sich während des Schuljahres ändert, gebührt während der Zeit der Unterrichtserteilung das Monatsentgelt nach dem tatsächlichen Beschäftigungsausmaß. In der Zeit vom 15. Juli bis zum 15. September gebührt ein Monatsentgelt in der Höhe von je einem Zehntel der Summe der während der Unterrichtserteilung im betreffenden Schuljahr bezogenen Monatsentgelte und der Kinderzulage.
(6) entfällt.
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