§ 9 § 9Verpflichtungserklärung
In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date
Der Vertragsbedienstete hat beim Dienstantritt folgende Erklärung zu unterfertigen: „Ich verspreche, die Gesetze der Republik Österreich und des Landes Kärnten zu befolgen und alle mit meinem Dienst verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen.“
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