Der Vertragsbedienstete hat beim Dienstantritt folgende Erklärung zu unterfertigen: „Ich verspreche, die Gesetze der Republik Österreich und des Landes Kärnten zu befolgen und alle mit meinem Dienst verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen.“
K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 9 § 9Verpflichtungserklärung
…§ 9 Verpflichtungserklärung Der Vertragsbedienstete hat beim Dienstantritt folgende Erklärung zu unterfertigen: „Ich verspreche, die Gesetze der Republik Österreich und des Landes Kärnten zu befolgen und…
§ 6 § 6Aufnahme
… 2 kann im Einzelfall entfallen, wenn die für die vorgesehene Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit vorliegt. (2) Die in der Anlage 1 zum Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 geregelten besonderen Ernennungserfordernisse gelten, jeweils mit Ausnahme des erfolgreichen Abschlusses der Grundausbildung, sinngemäß als besondere Aufnahmevoraussetzungen für die Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I und II. Für…
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