§ 71 § 71 Verlust des Anspruches auf Erholungsurlaub
In Kraft seit 01. Dezember 2025
Up-to-date
K-LVBG 1994
Der Vertragsbedienstete verliert den Anspruch auf Erholungsurlaub, wenn er aus seinem Verschulden entlassen wird. Der Anspruch auf Urlaubsentschädigung bleibt gewahrt.
§ 114 K-LVBG 1994 · K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 114 § 114 Ferien, Urlaub, Pflegefreistellung, Sabbatical
…4) Die §§ 63 bis 66, 67 Abs. 1, 1a, 2, 4, 4a, 5 und 6 sowie die §§ 68 bis 71 sind auf Erzieher (Handwerksmeister, Erzieherhelferinnen) nicht anzuwenden. Der § 67 Abs. 3 ist auf Erzieher (Handwerksmeister, Erzieherhelferinnen) mit der Maßgabe anzuwenden, daß an…
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