K-LVBG 1994
Für die Gewährung von Sachleistungen gelten die für die Landesbeamten in Betracht kommenden Bestimmungen sinngemäß.
§ 50n K-LVBG 1994 · K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 50n § 50n Nebengebühren und sonstige Vergütungen
…für das keine Vergütung gebührt, und wenn die Ausübung dieser Tätigkeit nicht mit den Aufgaben eines Arbeitsplatzes verbunden ist ( Abs. 5 ). (2) §§ 36, 38, 39 gelten sinngemäß. (3) § 170 K-DRG 1994 über die Vergütung für Nebentätigkeit gilt sinngemäß. (4) Der Vertragsbedienstete hat Anspruch auf Ersatz des Mehraufwandes, der ihm in Ausübung des Dienstes oder aus Anlass…
§ 17a § 17a Schutz vor Benachteiligung
…solche Meldung nicht benachteiligt werden. (2) Der Vertragsbedienstete, der zulässigerweise Verstöße gegen das Unionsrecht an eine interne oder externe Meldestelle nach dem Kärntner Hinweisgeberschutzgesetz – K-HSchG , oder nach gleichartigen österreichischen Rechtsvorschriften oder an die zuständigen Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union meldet, oder Informationen über Verstöße nach Art…
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