K-LVBG 1994
(1) Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas k ist in der Anlage 11 festgesetzt.
(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.
(3) Das Monatsentgelt der Entlohnungsgruppe k 6f entspricht dem Monatsentgelt der Entlohnungsgruppe k 6e.
Anl. 11 K-LVBG 1994 · K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
Anl. 11
…Anlage 11 (zu § 35 ) 1. Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas k, Entlohnungsgruppen ks1, ks2, ks3 und ks4 beträgt: Siehe Betragsanpassungs-Verordnung , LGBl. Nr. 82/2025 1a. Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas k, Entlohnungsgruppe ks5…
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