§ 35 § 35Monatsentgelt des Entlohnungsschemas k
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
(1) Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas k ist in der Anlage 11 festgesetzt.
(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.
(3) Das Monatsentgelt der Entlohnungsgruppe k 6f entspricht dem Monatsentgelt der Entlohnungsgruppe k 6e.
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