K-LVBG 1994
(1) Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas II ist in der Anlage 2 festgesetzt.
(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.
(3) entfällt.
(4) entfällt.
(5) Ergibt sich die Notwendigkeit, einen Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas II vorübergehend zu Arbeiten heranzuziehen, die von Vertragsbediensteten einer höheren Entlohnungsgruppe des Entlohnungsschemas II versehen werden, so gebührt für jeden Tag dieser Verwendung eine Ergänzungszulage auf das Monatsentgelt, auf das er in der höheren Entlohnungsgruppe Anspruch hätte, jedoch nur dann, wenn die vorübergehende Verwendung mindestens 4,5 Stunden täglich dauert.
Anl. 2 K-LVBG 1994 · K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
Anl. 2
…Anlage 2 (zu § 33 Abs. 1 ) Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas II gemäß § 33 Abs. 1 beträgt: Siehe Betragsanpassungs-Verordnung , LGBl. Nr. 82/2025…
§ 76 Abschnitt IV Enden des Dienstverhältnisses
…g angeführten Gründen gekündigt worden ist oder 3. das Dienstverhältnis vom Vertragsbediensteten durch begründeten vorzeitigen Austritt ( § 81 ) oder berechtigten Austritt nach § 33 des Kärntner Mutterschutz- und Eltern-Karenzgesetzes, LGBl. Nr. 63/2002, oder § 15r Mutterschutzgesetz 1979 , BGBl. Nr. 221, aufgelöst worden ist…
§ 114c § 114c Besondere Verpflichtungserklärung
…1) Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe k 6e dürfen nur aufgenommen werden, wenn sie sich verpflichten, innerhalb eines Zeitrahmens von fünf Jahren nach Abschluss ihrer Ausbildung zwei Jahre als Pflegeassistent oder als…
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