§ 31 § 31Monatsentgelt des Entlohnungsschemas I
In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date
(1) Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I ist in der Anlage 1 festgelegt.
(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.
(3) entfällt.
(4) entfällt.
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