Bei Lehrern, die mehreren Schulen zugewiesen sind, gilt als Dienststelle die Stammschule.
K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 116 § 116Dienstort bei Lehrern
…§ 116 Dienstort bei Lehrern Bei Lehrern, die mehreren Schulen zugewiesen sind, gilt als Dienststelle die Stammschule.…
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