Anl. 13
In Kraft seit 01. Januar 2026
Up-to-date
K-LVBG 1994
Die Erzieherdienstzulage für die Erzieher in der Entlohnungsgruppe l 2b1 gem. § 109 Abs. 2 beträgt:
€ 609,34 monatlich;
Die Erzieherdienstzulage für die Erzieher in der Entlohnungsgruppe l 3 gem. § 109 Abs. 2 beträgt:
€ 471,40 monatlich;
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