(1) Die Festlegung der Ausbildungsinhalte, des Ausbildungszieles und der Zeitdauer der integrativen Berufsausbildung hat durch die Vertragsparteien gemeinsam mit der Berufsausbildungsassistenz, unter Einbeziehung der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle, der Schulbehörde und des Schulerhalters, vor Beginn der Ausbildung zu erfolgen.
(2) Dabei sind auch pädagogische Begleitmaßnahmen bzw. die Form der Einbindung in den Berufsschulunterricht unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse festzulegen.
(3) Bei Personen gemäß § 11c lit. c kann bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe sowohl in Lehrverträgen gemäß § 11a als auch in Ausbildungsverträgen gemäß § 11b eine Reduktion der regulären täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit vereinbart werden.
(4) Lehrverhältnisse gemäß § 11a müssen jedenfalls im Ausmaß der Reduktion der Normalarbeitszeit verlängert werden. Die Gesamtdauer der verlängerten Lehrzeit darf die gemäß § 11a Abs. 2 zulässige Dauer nicht übersteigen.
(5) Bei Ausbildungsverhältnissen gemäß § 11b ist eine Reduktion um bis zur Hälfte der Normalarbeitszeit zulässig, wobei sich die Mindestdauer der Ausbildungszeit von einem Jahr (§ 11b Abs. 3 zweiter Satz) im Ausmaß der Reduktion der Normalarbeitszeit verlängert. Die Gesamtdauer der Ausbildungszeit darf drei Jahre nicht übersteigen.
Rückverweise
K-LFBAO · Kärntner Land- und Fw. Berufsausbildungsordnung 1991, K-LFBAO
§ 11e § 11e
…in § 11c vorgesehene Voraussetzung eines Vermittlungsversuches durch das Arbeitsmarktservice. (3) Die Land- und Forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle hat vor Eintragung eines Lehrvertrages gemäß § 11d Abs. 4 oder eines Ausbildungsvertrages gemäß § 11d Abs. 5 ärztliche Gutachten oder sonstige ärztliche Unterlagen zu berücksichtigen.…
§ 11b
…Ausbildung kann zwischen einem Jahr und drei Jahren betragen. (3) Für Personen, die in einer Teilqualifikation ausgebildet werden, besteht nach Maßgabe der Festlegungen nach § 11d die Pflicht bzw. das Recht zum Besuch der Berufsschule. (4) Die integrative Berufsausbildung gemäß Abs 1 soll vorrangig in Lehrbetrieben durchgeführt werden.…
§ 11f
…Lehrbetrieben, Ausbildungseinrichtungen und Berufsschulen zu erörtern, um zur Lösung dieser Probleme beizutragen. (3) Die Berufsausbildungsassistenz hat an der Festlegung der Ausbildungsinhalte der integrativen Berufsausbildung (§ 11d) sowie an Abschlussprüfungen gemäß § 11g mitzuwirken. (4) Die Berufsausbildungsassistenz hat bei einem Ausbildungswechsel das Einvernehmen mit den an der integrativen Berufsausbildung Beteiligten herzustellen und…
§ 16a § 16a
…der Beurteilung der Bewilligungsvoraussetzungen auch auf die Vermittlung der entsprechenden Teilqualifikationen gemäß § 11b Bedacht zu nehmen ist und diese Ausbildungsinhalte gemäß § 11d festzulegen sind; b) Abs. 3 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Dauer der erstmaligen Bewilligung bei verlängerter Lehrzeit (§ 11a) fünf Jahre…