§ 53 § 53entfällt
In Kraft seit 01. November 1992
Up-to-date
Rückverweise
K-GVBG · Kärntner Gemeindevertragsbedienstetengesetz - K-GVBG
§ 65a § 65aFamilienhospizfreistellung
…Partners oder Lebensgefährten zu gewähren. Dienstplanerleichterungen dürfen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Dienstbetriebes führen. Auf die Herabsetzung der Wochendienstzeit sind die §§ 53, 54 und 55 Abs. 1 K-DRG 1994 sinngemäß anzuwenden. Dem Vertragsbediensteten ist auf sein Ansuchen eine Verlängerung der Maßnahme zu gewähren, wobei die Gesamtdauer der Maßnahmen pro Anlassfall sechs…