(1) Unbegleitete minderjährige Fremde bedürfen einer über § 3 hinausgehenden Grundversorgung; sie sind durch Maßnahmen zur Erstabklärung und Stabilisierung zu unterstützen, die der psychischen Festigung und dem Schaffen einer Vertrauensbasis dienen sollen. Im Bedarfsfall ist darüber hinaus sozialpädagogische und psychologische Unterstützung zu gewähren. Die Unterbringung hat in einer Wohngruppe, einem Wohnheim, in einer sonstigen geeigneten organisierten Unterkunft, in betreutem Wohnen oder in individueller Unterbringung zu erfolgen.
(2) Wohngruppen sind für unbegleitete minderjährige Fremde mit besonders hohem Betreuungsbedarf einzurichten. Wohnheime sind für nicht selbstversorgungsfähige unbegleitete minderjährige Fremde einzurichten. Betreutes Wohnen ist für Betreute einzurichten, die in der Lage sind, sich unter Anleitung selbst zu versorgen. Im Bedarfsfall kann eine Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Fremden auch in Einrichtungen im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen.
(3) Darüber hinaus umfasst die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Fremder:
a) eine an deren Bedürfnisse angepasste Tagesstruktur (Bildung, Freizeit, Sport, Gruppen- und Einzelaktivitäten, Arbeit im Haushalt),
b) die Bearbeitung von Fragen zu Alter, Identität, Herkunft und Aufenthalt der Angehörigen,
c) die Abklärung der Zukunftsperspektiven im Zusammenwirken mit den Behörden,
d) gegebenenfalls die Ermöglichung der Familienzusammenführung und
e) gegebenenfalls die Erarbeitung eines Integrationsplanes sowie Maßnahmen zur Durchführung von Schul-, Ausbildungs- und Berufsvorbereitungsaktivitäten unter Nutzung der bestehenden Angebote mit dem Ziel der Selbsterhaltungsfähigkeit.
Rückverweise
K-GrvG · Kärntner Grundversorgungsgesetz - K-GrvG
§ 10 § 10
…Kapazitäten zur Betreuung zum ehestmöglichen Zeitpunkt an das zwischen dem Bund und den Ländern errichtete Betreuungsinformationssystem gemäß § 8 Abs. 1 zu übermitteln. (4) Das Land hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bei der Führung von Asylverfahren zu unterstützen, wie etwa durch die Zustellung von Ladungen und Entscheidungen…
§ 8 § 8
…Grundversorgung relevante Daten des Asylverfahrens; g) EDV-Zahl aus dem Asylwerberinformationssystem, Grundversorgungszahl, Sozialversicherungsnummer; h) allfällige Erwerbstätigkeit; i) besondere Bedürfnisse des Betroffenen; j) Angaben zur Bedürftigkeit; k) Ausbildungsdaten; l) Daten zu Erkrankungen, Art von benötigten Arzneimitteln und Heilbehelfen, allfällige Krankenanstalten- und Pflegeanstaltenaufenthalte inkl. Bezeichnung und Art der Krankenanstalten und Pflegeanstalten sowie Zeitraum…
§ 6 § 6
…Minderjährige € 260,-- 3. für die Miete bei individueller Unterbringung pro Monat für eine Einzelperson € 165,-- für Familien (ab zwei Personen) gesamt € 330,-- 4. für Taschengeld pro Person und Monat € 40,-- 5. für Überbrückungshilfe bei Rückkehr, einmalig pro Person € 370,-- 6. für die Sonderunterbringung für pflegebedürftige Personen…