LandesrechtKärntenLandesesetzeKärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz - K-GMG2. Abschnitt Pflichten der Gemeindemitarbeiterinnen4. Unterabschnitt Zuweisung § 53 Zuweisung§ 54

§ 54§ 54 Zuweisung an eine andere Gebietskörperschaft oder an einen Gemeindeverband

In Kraft seit 13. Dezember 2011
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