§ 72 § 72 Dienstzulage für Kindergartenleitung
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
K-GBG
Gliederung
V. Abschnitt Elementarpädagogen § 70 Einstufung, Gehalt
§ 72 § 72 Dienstzulage für Kindergartenleitung
Anl. 6 K-GBG · K-GBG · Kärntner Gemeindebedienstetengesetz - K-GBG
Anl. 6
…Anlage 6 (zu § 72 ) Die Höhe der Dienstzulage für Kindergartenleiterinnen beträgt monatlich jeweils einen Prozentsatz des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Gemeindebeamten der Allgemeinen Verwaltung: Dienstzulage…
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